Mai 2017
Kosten für Sportcamps in den Ferien sind steuerlich abzugsfähig
Grundsätzlich können Kinderbetreuungskosten bis höchstens 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) geltend gemacht werden, sofern das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 10. bzw. das 16. Lebensjahr (bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe) noch nicht...