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Budgetsanierung - Pläne der Regierung stehen nun fest
Ganz aktuell hat die Regierung ihre Pläne zur Budgetsanierung bekannt gegeben. Erwartungsgemäß sind auch Steuererhöhungen dabei. Nachfolgend werden die Eckpunkte der geplanten Maßnahmen kurz vorgestellt - in den nächsten Tagen sollen die Details in den entsprechenden Gesetzesentwürfen ersichtlich werden.
- Wertpapier-KESt: bislang waren im Privatvermögen steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Aktien und sonstigen Wertpapieren nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist möglich. Bei Veräußerungsgewinnen innerhalb der Spekulationsfrist waren Veräußerungsgewinne voll steuerpflichtig (bis zu 50% Grenzsteuersatz). Für nach dem 1.1.2011 erworbene Wertpapiere (dazu zählen neben Aktien auch Anleihen, Fonds usw.) sollen derartige Gewinne generell mit einer 25%igen Kapitalertragssteuer besteuert werden. Veräußerungsverluste können gegen gerechnet werden. Die Einhebung dieser Steuer soll durch die Banken erfolgen. Ein Verlustvortrag auf spätere Wirtschaftsjahre ist dem Vernehmen nach ebenso wenig möglich wie eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten (etwa mit der Lohnsteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit).
- Mineralölsteuer: es kommt ein CO2-Zuschlag, der zu einer Verteuerung der Preise pro Liter Benzin um 5 Cent bzw. pro Liter Diesel um 4 Cent führen soll. Etwas abgeschwächt soll es Spediteure treffen. Hier ist eine Reduzierung der Kfz-Steuer geplant. Das Pendlerpauschale soll um 5% erhöht werden und für Pendler wird überdies ein „Jobticket“ geschaffen. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine kostenlose Fahrtmöglichkeit zum Arbeitsplatz zur Verfügung, unterliegt dieser Vorteil künftig nicht der Lohnsteuer.
- Stiftungen: hier soll die Zwischensteuer, die bei Zinserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen im Ausmaß von 12,5% derzeit erhoben wird, auf 25% erhöht werden. Damit geht ein wesentlicher Vorteil der Stiftung, nämlich jener der Steuerstundung bei thesaurierten Gewinnen, weitgehend verloren. Darüber hinaus sollen künftig Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften generell steuerpflichtig (d.h. auch außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist) werden, wenn der Stifter eine juristische Person ist.
- Tabaksteuer: es ist eine Anhebung um 25 bis 35 Cent pro Packung geplant.
- Flugticketabgabe: nach dem deutschen Vorbild soll ab 1.4.2011 bei Europa-Flügen eine Abgabe von 8 € pro Ticket und bei längeren Flügen bis zu 35 € pro Ticket eingehoben werden.
- Bankenabgabe: für Banken ist eine von der Bilanzsumme abhängige Abgabe geplant. Weiters soll es zu einer Besteuerung von spekulativen Derivativgeschäften kommen. Im Gegenzug dazu ist die Streichung der Kreditvertragsgebühr (momentan 0,8%) geplant.
- Sonstige Maßnahmen auf der Einnahmenseite: die Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll bei Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß angehoben werden. Für Dienstleistungsunternehmen ist eine Abschaffung der Energieabgabenvergütung geplant. Weitere Änderungen betreffen Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen beim Kauf einer Beteiligung innerhalb eines Konzerns sowie die Einführung eines Reverse-Charge Systems bei Reinigungsfirmen.
Schließlich sind noch einige einschränkende Maßnahmen auf der Ausgabenseite geplant:
- Familienbeihilfe: das maximale bezugsberechtigende Alter soll von 26 auf 24 Jahre herabgesetzt werden. Die im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe soll nur mehr in Form eines Fixbetrags von 100 € für die 6 bis 15jährigen Kinder gelten. Bei arbeitssuchenden Kindern im Alter zwischen 18 und 21 Jahren soll die Familienbeihilfe gestrichen werden.
- Mehrkindzuschlag: der einkommensabhängige Mehrkindzuschlag von monatlich 36,40 € ab dem dritten Kind wird ebenso abgeschafft wie der Alleinverdienerabsetzbetrag für Familien ohne Kinder.
- Pensionsbereich: als Maßnahmen sind u.a. die Aussetzung der Pensionsanpassung im 1. Jahr sowie die Aliquotierung von Sonderzahlungen im ersten Pensionsjahr geplant. Zwar bleibt die sogenannte „Hacklerregelung“ grundsätzlich noch bis 2013 aufrecht, die Attraktivität soll allerdings durch die Verteuerung von Nachkaufszeiten vermindert werden.
- Pflegegeld: der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll für Neufälle eingeschränkt werden, indem der Pflegebedarf für die Stufe 1 auf mehr als 60 Stunden pro Monat und für Stufe 2 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht wird.
Bild: © Henry Schmitt - Fotolia
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