Abschlagsfrei in die Frühpension?
Ab 01.01.2020 wird es infolge einer aktuellen Gesetzesänderung (Pensionsanpassungsgesetz 2020) möglich sein, dass Arbeitnehmer mit zumindest 45 Pflichtversicherungsjahren ohne Abschläge in
vorzeitige Alterspension gehen können ("Hacklerpension NEU").
Es ist anzunehmen, dass manche Arbeitnehmer dieses vom Parlament noch vor der Nationalratswahl beschlossene "Wahlzuckerl" gerne nützen möchten und diesbezüglich auf den Arbeitgeber zukommen werden.
Die Regelungen zur abschlagsfreien Frühpension sind im Detail allerdings sehr kompliziert und unübersichtlich. Für konkrete Auskünfte ist interessierten Arbeitnehmern daher unbedingt eine Abstimmung mit dem Pensionsversicherungsträger zu empfehlen.
© ebit Steuerberatung - Unternehmensberatung - Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info