Infos zur Fusion der Krankenkassen
Mit Wirkung ab 01.01.2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeschlossen. Infolge dieser Fusion werden die bisherigen Gebietskrankenkassen zu bloßen Landesstellen der neuen ÖGK umfunktioniert.
Für die Kassenfusion gelten laut offiziellen Informationen der Gebietskrankenkassen die folgenden Rahmenbedingungen:
- Die derzeitigen Melde- und Beitragspflichten bleiben auch ab 2020 unverändert. Die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen haben wie bisher über ELDA zu erfolgen. Die Bearbeitung der Meldungen, Clearingfälle und Zahlungen erfolgt in den jeweiligen Landesstellen der ÖGK.
- Die bisherigen Beitragskonten bleiben erhalten. Die Anmeldung von Beschäftigten muss weiterhin gemäß dem Beschäftigungsort bei der richtigen Landesstelle erfolgen.
- Davon abgesehen soll aber für jedes Unternehmen, auch wenn es Beitragskonten in mehreren Bundesländern gibt (z.B. Unternehmen mit Filialen oder Außenstellen in verschiedenen Bundesländern), nur mehr eine einzige Landesstelle als Ansprechpartner für Melde-, Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten zuständig sein (z.B. für Mahnungen, Ratenbewilligungen, Meldesanktionen etc.), und zwar die Landesstelle entsprechend dem Sitz des Unternehmens.
Die Gebietskrankenkassen betonen, dass den Unternehmen durch die Fusion kein Umstellungsaufwand entstehen wird. Man darf gespannt abwarten, ob und wie das angekündigte Konzept ab 2020 in der Praxis funktionieren wird.
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