Neuerungen ab 2008
:: Neues zur Einreichung der UVA ab Jänner 2008
Das BMF kündigt die Senkung der Vorjahres-Umsatzgrenze (2007) für die Einreichung der UVA von bisher € 100.000,- auf € 30.000,- an. Das wirkt sich auf die verflichtende elektronische Übermittlung folgender Abgabenerklärungen 2008 aus: U1, U13, U30, E1, E6, K1 und KommSt-Erklärung. Das BMF beziffert die zusätzliche Belastung für die Unternehmen mit ca. € 2,6 Mio!
:: Verpflichtung zur doppelten Buchführung
Die umsatz- und tätigkeitsunabhängige Buchführungspflicht gilt wie bisher gem. § 189 UGB für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), ab 2008 gilt dies auch für GmbH & Co KG (bei der keine natürliche Person unbeschränkt haftet) und führt bei Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG, bei anderen betrieblichen Einkünften nach § 4 Abs. 1 EStG. Überstieg der Umsatz 2007 € 600.000,- bei gewerbetreibenden Einzelunternehmen / Personengesellschaften, besteht ab 2008 Buchführungspflicht nach § 5 EStG, sofern nicht gem. §124 b Z 134 EStG in der Steuererklärung 2007 von der Aufschuboption (bis Ende 2009) Gebrauch gemacht wird
:: Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
Gem. §§ 14 Abs. 7 iVm 124 b Z 137 EStG besteht bei abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals per 30. Juni 2008, bei einem Kalenderjahr frühestens per 31. Dezember 2008 eine 50%ige Deckungspflicht.
:: Abfuhr von lohnabhängigen Abgaben (13. Lohnabrechnungslauf)
Werden Bezüge, die das laufende Jahr betreffen, im Folgejahr ausbezahlt, sieht das AbgabensicherungsG 2007 für die Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben folgende Regelung vor: Erfolgt die Auszahlung bis zum 15. Februar, kann die Lohnsteuer durch Aufrollung des vergangenen Lohnzahlungszeitraumes neu berechnet werden. Findet keine Aufrollung statt, sind diese Bezüge dem Lohnzahlungszeitraum Dezember zuzurechnen (§ 77 Abs. 5 EStG). Werden Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis 15. Februar ausbezahlt, ist die Lohnsteuer bis zum 15. Februar für das Vorjahr abzuführen, wobei § 67 Abs. 8 lit. c EStG nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 2 EStG) und der Jahreslohnzettel zu berichtigen ist. Diese Abfuhrverpflichtung bezieht sich gleichermaßen auf den DB, DZ und KommSt.
:: Neuer Dienstreisebegriff ab 2008 (Klienten-Info 9/2007)
Tagesgelder, die auf Grund von lohngestaltenden Vorschriften ausbezahlt werden, sind nur dann steuerfrei, wenn die in § 3 Abs. 1 Z 16b EStG taxativ angeführten Reisetatbestände vorliegen. Die Kilometergrenze beträgt 30.000 p.a. Steuerfrei sind Kilometergelder daher nur mehr bis € 11.400,- p.a. (30.000 * 0,38).
:: Restriktive Meldebestimmung (Klienten-Info 11/2007)
Dienstnehmer sind bereits vor Arbeitsantritt anzumelden und innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung abzumelden.
:: Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung
- Arbeitszeitflexibilisierung
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, Zulassung von 12 Stunden-Schichten, Vereinfachungen bei Gleitzeit, 4 Tage-Woche, Einarbeiten und Abbau von Zeitguthaben. Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, haben Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag von 25%, der aber in bestimmten Fällen nicht zusteht.
- Bonus für Beschäftigung von Behinderten
Für die Zeit vom 1. November 2007 bis 31. Juli 2008, wird ein Bonus von € 600,- / Monat zusätzlich zur Integrationsbeihilfe ausbezahlt. Diese Förderung gibt es auch für Lehrlinge und Behinderte, die sich selbständig machen.
- Lohnzuschuss vom AMS für Arbeitslose
Sie erhalten ein "Scheckheft" für die Arbeitssuche. Dem Dienstgeber wird für maximal 2 Jahre ein Zuschuss bis zu 2/3 des Bruttobezuges/Monat (Untergrenze € 1.000,-) ausbezahlt.
:: Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu)
Sie wird verpflichtend für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die KV-pflichtversichert sind und freiwillig für Freiberufler und Bauern. Der Beitrag an die MVK beträgt 1,53% (der KV-Beitrag sinkt von 9,1% auf 7,65%),sodass die Beitragserhöhung sich auf 0,08% beschränkt und ist eine Betriebsausgabe. Für aktive Freiberufler besteht eine Optionsfrist bis 30. Juni 2008, Berufsanfänger müssen sich binnen 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn entscheiden.
:: Ausweitung der Arbeitslosenversicherung
Freie Dienstnehmer sind ab 2008 beitragspflichtig und werden auch in die Insolvenzentgeltversicherung mit einbezogen. Für Selbständige ist die Einbeziehung erst ab 2009 vorgesehen.
:: Aus für Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1. August 2008
Das Auslaufen dieser Steuern scheint sicher zu sein. Zum Unterschied von einer Schenkung, ist der Zeitpunkt für den Anfall der Erbschaft nicht beeinflussbar. Dass die Besteuerung durch ein "Zufallsereignis" (Tod des Erblassers) ausgelöst wird, dürfte verfassungswidrig sein. Zur Vermeidung der Erbschaftsteuer bieten sich 2 Möglichkeiten an: Das Testament enthält eine aufschiebende Bedingung für den Erbanfall erst nach dem 31. Juli 2008 und der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Anspruch erst nach dem 31. Juli 2008 geltend (3 Jahre hat er dazu Zeit). Die gesetzlichen Erben haben aber keine Chance der Steuer zu entgehen. Als Maßnahme gegen Vermögensverschiebungen wird Meldepflicht für die Schenkung diskutiert, bei deren Verletzung voraussichtlich ein "Vermögensverschiebungszuschlag" anfallen wird. Für Stiftungen wird voraussichtlich eine Eingangssteuer eingeführt. Bei Grundstücksschenkungen mit Auflagen (Wohnrechtsvorbehalt, Kreditübernahme) bleibt die Grunderwerbsteuer aufrecht.
Unerwartete Folgen hat die Kündigung des DBA seitens Deutschlands für Österreicher, bei Bestehen eines Steueranknüpfungspunktes zu Deutschland (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Vermögen in Deutschland etc.), weil dadurch volle Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht in Deutschland ausgelöst wird.
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