Artikel zum Thema: Abstellplatz
Kein Sachbezug für Abstell- und Garagenplätze bei vorhandenem "Parkpickerl"
Das BFG hatte sich (GZ RV/7103968/2024 vom 27. Mai 2025) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Abstell- bzw. Garagenplatzes durch den Arbeitgeber in einem Bereich, in dem ein so genanntes "Parkpickerl" benötigt wird, auch dann einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellt, wenn der...


Immobilienbesteuerung neu - BMF-Antworten zur Hauptwohnsitzbefreiung
Die seit 1.4.2012 zur Anwendung kommende „Immobilienbesteuerung neu“ sieht im Privatvermögen grundsätzlich eine Besteuerung von Immobilienverkäufen mit dem Sondersteuersatz von 25% vor. Ungleich der Rechtslage vor dem 1.4. ist Steuerfreiheit nur mehr im Rahmen der Hauptwohnsitzbefreiung bzw. bei selbst...
Kosten für Parkplatz sind keine zusätzlichen Werbungskosten
Die Kosten für die Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe des Arbeitsplatzes können trotz ausschließlicher beruflicher Veranlassung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. In der von dem UFS getroffenen Entscheidung (GZ RV/2526-W/09 vom 19.1.2010) wurde ein Parkplatz in der Nähe von der 12 km vom...


Steuersparcheckliste 2006 - Teil 2: Für Arbeitgeber
- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer Folgende Zuwendungen sind pro Dienstnehmer p.a. steuerfrei: Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,- Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, keine Autobahnvignette!) € 186,- Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie...
Sachbezüge von Arbeitnehmern im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Gesetzliche Grundlagen :: Steuerrecht Gemäß § 15 Abs. 2 EStG sind geldwerte Vorteile (z.B. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von KFZ zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. In § 3 Abs. 1 und § 26...


Umsatzsteuer für Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte
Einleitung Das Umsatzsteuergesetz ist vom Prinzip der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht. Die Nebenleistung teilt demnach das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Diese Regelung ist allerdings pragmatisch auszulegen und führt in der Praxis zu einer unübersichtlichen Kasuistik. Zunächst ist zu prüfen, ob...