Artikel zum Thema: Beitragszuschlag
Anmeldung bei der gewerblichen Sozialversicherung noch vor Jahresende schützt vor Beitragszuschlag
Für Freiberufler bzw. so genannte Neue Selbständige kann es ratsam sein, sich noch vor Ende des Jahres 2014 bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) anzumelden, da ansonsten ein Beitragszuschlag droht. Freiberufler und Neue Selbständige unterscheiden sich dadurch, dass Freiberufler –...
Anmeldung bei der Gewerblichen Sozialversicherung gegebenenfalls noch vor Jahresende ratsam
Für Freiberufler bzw. so genannte Neue Selbständige kann es ratsam sein, sich noch vor Ablauf des Jahres 2013 bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) anzumelden, da ansonsten ein Beitragszuschlag droht. Freiberufler und Neue Selbständige unterscheiden sich dadurch, dass Freiberufler –...
An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
Seit 2008 muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichtend vor Antritt des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. An die Nichtmeldung bzw. verspätete Anmeldung sind Sanktionen geknüpft. Wer muss angemeldet werden? Gemäß § 33 ASVG muss jede dem ASVG unterliegende...
Beitragszuschlag und Verzugszinsen lt. ASVG
Erfolgte eine Anmeldung zur Pflichtversicherung verspätet, kann gem. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag bis zum Doppelten jener Beiträge vorgeschrieben werden, die auf die Zeit ab Beginn der Pflichtversicherung bis zum Eintreffen der verspäteten Anmeldung beim Versicherungsträger entfallen. Er darf aber die...