Artikel zum Thema: E-Card
Service-Entgelt 2014 für die E-Card und Änderungen bei der Anmeldung von Dienstnehmern bei Personengesellschaften
Das Service-Entgelt für die E-Card wird für 2014 um 0,3 € auf 10,3 € erhöht . Neu ist eine Befreiung für mitversicherte Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten. Befreiungen bestehen auch weiterhin wie bisher für mitversicherte Kinder. Dienstgeber müssen bei der...
Kostendeckung bei Freizeitunfällen
:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind....
Jährliche Zahlung der MV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
Seit 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit diese Beiträge entweder monatlich oder jährlich zu überweisen. Da der Wechsel von der bisher monatlichen zur jährlichen Überweisung nur zum Jahresende zulässig ist, besteht erstmals für 2007 die Möglichkeit zur...
Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 14,53 / Tag wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. Es wird nur für ein Kind gewährt (Ausnahme: Mehrlingsgeburten, bei denen sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50% erhöht). Kommt in den 36...
Service-Entgelt für E-Card ab 15. November 2005 für 2006
Im November 2005 fällt erstmals dieses Entgelt in der Höhe von € 10,- fürden Versicherten an. :: Maßnahmen des Dienstnehmers Zum Stichtag 15. November 2005 ist zu prüfen, ob die Dienstnehmer mitversicherte Ehepartner/Lebensgefährten haben. Bis 7. Dezember 2005 sind mittels Formular...
Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung
Urlaubsanspruch Pro Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer bei weniger als 25 Dienstjahren (Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten etc. nach § 3 UrlG) Anspruch auf 30 Werktage , bei mehr als 25 Dienstjahren auf 36 Werktage . Werktage / Arbeitstage Grundsätzlich geht das Gesetz bei der Berechnung der Urlaubstage von Werktagen...